Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge bedeutet Sicherheit und Selbstbestimmung – auch über den Tod hinaus.
Sie regelt für Sie die gewünschte Form und den Inhalt der Bestattung und sichert darüber hinaus die finanziellen sowie juristischen Aspekte.Die individuellen Gründe für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge sind sehr unterschiedlich, die häufigsten sind:
- Durchsetzung & Erfüllung des letzten Willens.
- Seelische & finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen
- Verhinderung von Fehlentscheidungen im Ausnahmezustand der Trauer
BestattungsFinaz
Abschied ohne finanzielle Sorgen.
Leistungsspektrum:
- Ratenzahlung Ihrer Bestattungskosten
- bis zu 3 Monate ohne Zinsen & Kosten
- bis zu 6 Monate 2 % Gebühr
- bis zu 9 Monate 3 % Gebühr
- bis zu 12 Monate 4 % Gebühr
- Kreditfinanzierung bis zu 72 Monate zu 7,99 %
- schnelle und unbürokratische Hilfe
- schnelle Zusage
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Sterbegeldversicherungen
Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei.
Treuhand
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Vorsorgeverfügungen
(Darunter bitte die Grafik – siehe /ma/grafik.bmp – nachstellen)
Ergänzend oder an Stelle der gerichtlichen überwachten Betreuung können Sie eine Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung nutzen, um Ihren eigenen Willen detailliert und verbindlich festzuhalten.
Betreuungsverfügung
Diese dient dazu, dem Vormundschaftsgericht im Voraus Anordnung zur Person des Betreuers und zur Führung der
Betreuung zu geben. Dadurch ist es möglich, ihre Vertrauensperson als Betreuer zu erhalten und somit völlig fremde Personen zu vermeiden.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein Mittel, eine gerichtlich bestimmte Betreuung zu beeinflussen. Anders als bei einem Betreuer im Rahmen der gesetzlich geregelten Vorsorge wird hier ein Bevollmächtigter als Vertreter des eigenen Willens eingesetzt. Dieser wird jedoch nicht von den Vormundschaftsgerichten überwacht und sollte daher nur eine Person sein, die Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießt.
Patientenverfügung
So bezeichnet man bindende Willensäusserungen im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung. Deshalb sollte sie erst nach medizinischer Beratung aufgesetzt werden.

