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Erd- und Feuerbestattungen

Grabarten

Es gibt Reihengräber und Wahlgräber.

Der Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgräber ist, dass man Wahlgräber wieder kaufen kann, um noch eine oder weitere Person/en zu bestatten.

Reihengräber enden nach einem gewissen Zeitraum und können nicht nachgekauft werden.


Erdbestattung

Eine Erdbestattung erfolgt in einem Sarg und ist auf jedem Friedhof möglich.

Einzelreihengrab: Für eine Person; Laufzeit: 25 - 30 Jahre (abhängig vom Friedhof)

Einzelwahlgrab: Für eine Person; Laufzeit: 25 - 30 Jahre (abhängig vom Friedhof), kann nachgekauft werden, entweder um eine Urne beizusetzen oder um nach Ablauf der Zeit eine weitere Sargbestattung vorzunehmen.

Familiengrab / Doppelgrab / Wahlgrabstelle für 2 Personen:
Für 2 Personen; Laufzeit: 25 - 30 Jahre (abhängig vom Friedhof), kann nachgekauft werden, entweder um weitere Sargbestattung vorzunehmen oder um eine Urne beizusetzen.


Feuerbestattung

Eine alternative zur Erdbestattung ist die Feuerbestattung. Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit dem Sarg und die spätere Beisetzung der Urne. Es besteht die Möglichkeit, vor der Einäscherung (Kremation), eine Trauerfeier mit
dem Sarg zu halten, nach der Trauerfeier wird dieser zum Krematorium gebracht. Nach der Einäscherung wird die Urne beigesetzt.

Die Angehörigen können sich aber auch für eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung entscheiden. Hierbei findet die Trauerfeier mit der Urne statt.

Urnenreihengrab: Für eine Urne; Laufzeit: 20 Jahre

Urnenwahlgrab: man kann wählen zwischen einer Zweier- oder einer Viererstelle; Laufzeit jeweils 20 Jahre, kann nachgekauft werden.

Das Interesse an Grabstellen, die nicht von den Hinterbliebenen gepflegt werden müssen, wird immer größer.


„Rasengräber“

(Gemeindeabhängig)
Diese gibt es als Erd- und Urnengräber. Jedoch gilt die Rasengrabstätte immer nur für eine Beisetzung.

Die Grabstelle wird später mit einer Platte versehen, die in die Rasenfläche eingelassen wird, versehen mit Name, Geburtstag und Sterbetag.

 

Nicht gekennzeichnete Urnenreihengrabstätte auch anonyme Grabstelle genannt.

Diese ist auf den meisten Friedhöfen eine etwas größere Rasenfläche, die mit einem „Denkmal“ versehen ist. Bei dieser Grabart erfolgt die Beisetzung anonym, dass heißt die Urne wird ohne die Anwesenheit der Angehörigen beigesetzt und die Lage des Grabes wird nicht bekannt gegeben.